Resozialisierung... koordiniert
Sozial, kompetent und wegweisend - Maßnahmen zur sozialen und beruflichen (Re-)Integration
Im Rahmen des Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) für die Förderperiode 2021 – 2027 und der Richtlinie „Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (2022 - 2025)“ des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg vom 15. März 2022 verfolgt das Programm das Ziel einer arbeitsmarktlichen und sozialen Integration von Strafgefangenen, jungen haftgefährdeten Straftäterinnen und Straftätern, Haftentlassenen sowie zu Geldstrafe Verurteilten, die zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeiten verrichten. Weiterhin werden Maßnahmen gefördert, um Inhaftierte im Justizvollzug durch gezielte berufliche Qualifizierungsangebote auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten.
Im Besonderen ist die soziale Inklusion durch Qualifizierung und ein durchgängiges Entlassungsmanagement sowie die Haftvermeidung durch Präventionsangebote für junge Straffällige und zu Geldstrafen Verurteilte zu erreichen. Dabei spielt neben dem Erhalt oder der Suche des Wohnraums und der Stärkung sozialer und medialer Kompetenzen die Unterstützung von integrativen Familienstrukturen sowie die berufliche Perspektiventwicklung eine zentrale Rolle. Gefördert wir der Zugang Straffälliger und von Inhaftierung bedrohter Menschen zum Arbeitsmarkt und deren Eingliederung in das Erwerbsleben. Ein weiteres Ziel des Förderprogramms ist es, die Arbeitsmarktchancen für Inhaftierte dadurch zu verbessern, dass diese eine leistungsdifferenzierte und den zielgruppenspezifischen Besonderheiten angepasste hochwertige berufliche Qualifizierung erhalten, damit die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt für die Inhaftierten nach ihrer Entlassung verbessert werden. Die Arbeitsmarktchancen der Zielgruppen sollen durch ein verbessertes Eingliederungsmanagement und verbesserte Nachsorge, präventive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe und besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende sowie Familien erhöht werden.
Gefördert werden Maßnahmen in vier Modulen.
Die HSI-Netzwerkkoordination initiiert und unterstützt das Zusammenwirken der HSI-Partner mit den für die soziale Integration relevanten Akteuren und sorgt durch ihr Wirken für eine Verknüpfung der verschiedenen HSI-Module. Die Koordination ist Katalysator für die strukturelle und methodische Konsolidierung und Weiterentwicklung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit, sie fördert die regionale und überregionale Kooperation und Vernetzung, ist zuständig für das HSI spezifische Controlling, die Qualitätssicherung und -entwicklung sowie für die netzwerkübergreifende Öffentlichkeitsarbeit. Die Maßnahmen und Aktivitäten der HSI-Netzwerkkoordination werden in enger Abstimmung mit der Fachaufsicht im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg geplant und umgesetzt.
Ausführliche Informationen zur o.g. Richtline und dem Europäischen Sozialfonds Plus im Land Brandenburg: