HSI–Module und Zielgruppen
Die soziale und berufliche Beratung und Kompetenzförderung, die sozialpädagogische Begleitung und die Vermittlungstätigkeiten betreffen im Besonderen Straffällige,
- deren Entlassung aus Strafhaft bevorsteht,
- die aus Haft entlassen sind,
- die unter Bewährung stehen,
- die als zu Geldstrafe Verurteilte gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe leisten bzw. sich bereit erklärt haben, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen,
- kriminell gefährdete Jugendliche und Heranwachsende, die als Reaktion auf bereits begangene Taten freiheitsentziehende Sanktionen zu erwarten haben
- sowie Mütter und Väter im Justizvollzug, die in ihren Erziehungskompetenzen gefördert werden sollen.
In der Arbeit mit den Zielgruppen von HSI offenbart sich größtenteils ein komplexes Bündel verschiedener Ressourcendefizite bzw. Problemlagen. So zeichnet sich ihre schulische und berufliche Laufbahn häufig durch (frühe) Abbrüche, nicht vorhandene Abschlüsse und Zeugnisse etc. aus. Dementsprechend wenig Handlungsspielraum bietet sich den Betroffenen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, wobei Schulden nicht selten ein großes Thema darstellen. Die negativen Schufa-Einträge erweisen sich dabei als besonders kritisch im Kontext der Beschaffung von Wohnraum. Gesundheitliche Probleme wie psychische und physische Beeinträchtigungen, Suchtmittelabhängigkeiten etc. erschweren die Fähigkeit einer Vielzahl von HSI-Teilnehmenden, sich ihren täglichen Herausforderungen kontinuierlich zu stellen. Hinzu kommt, dass viele straffällig gewordene Menschen über verfestigte Erfahrungen sozialer Desintegration verfügen und infolgedessen tragfähige Beziehungsnetzwerke fehlen. Auf gesellschaftlicher Ebene stoßen sie wiederum auf herausfordernde Rahmenbedingungen, wie z.B. unterschiedliche Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten beim Regeln von Behördenangelegenheiten, mentale Ablehnung gegenüber ehemals straffälligen Menschen und einen anspruchsvollen Arbeitsmarkt.
Diese Ausführungen verdeutlichen, dass es zur (schrittweisen) Bewältigung der verschiedenen Themen und zur Einleitung von Prozessen, die eine (Re-)Integration der Zielgruppen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt im Blick haben, in der Regel einen hohen Aufwand an professioneller Beratung, Betreuung und Vernetzungsarbeit bedarf. Das Netzwerk HSI setzt hier mit individualisierten und maßgeschneiderten Formen der Unterstützung, die häufig auch eine längerfristige Begleitung nötig machen, an.
Gefördert werden Aktivitäten im Modul 1, Modul 2, Modul 3, Modul 4.1 und Modul 4.2 sowie die Koordination und fachliche Unterstützung der Umsetzenden in den vier Modulen.
Modul 4
Besondere soziale Maßnahmen – Förderung sozialer Kompetenzen
Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende (4.1), welche straffällig geworden sind und als Reaktion auf bereits begangene Taten freiheitsentziehende Sanktionen zu erwarten haben
Maßnahmen für Familien (4.2), die sich an straffällige Mütter und Väter im Justizvollzug richten
Kreis (externer) Kooperationen…