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Modul 3

Präventive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen – Arbeit statt Strafe

Wenn eine Verurteilte / ein Verurteilter aufgrund ihrer/seiner wirtschaftlichen Situation zur Zahlung einer Geldstrafe nicht in der Lage ist, kann diese als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden. Ziel des HSI-Moduls 3: „Präventive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen – Arbeit statt Strafe“ ist es, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (Haft) nach Möglichkeit zu vermeiden.

Um eine weitergehende Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu erreichen, sollen vor der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe grundsätzlich HSI-Mitarbeiter*innen beauftragt werden, den Kontakt zu den Verurteilten herzustellen, mit dem Ziel eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen oder eine Ableistung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu erreichen. Insbesondere durch aufsuchende Sozialarbeit soll erreicht werden, dass auch diejenigen Betroffenen, die aus eigenem Antrieb nicht dazu in der Lage sind, sich dem Prozedere der Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe zu stellen, adäquate Unterstützung erhalten. 

Die Arbeit der HSI-Netzwerkpartner mit den Klienten setzt inzwischen (Bundesgesetzblatt vom 02.08.2023 Nr. 203, Artikel 2 Absatz 3b) keine Einwilligung der verurteilten Person vor Übermittlung personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaften an die freien Träger (HSI) voraus.

Liegen einem/einer Mitarbeiter*in des HSI-Trägers die Daten vor, wird der/die Betroffene schriftlich in eine möglichst wohnortnahe HSI Beratungsstelle eingeladen. Erfolgt weder auf die erste noch auf die zweite schriftliche Einladung eine Reaktion seitens eines Klienten/einer Klientin, versucht es der/die zuständige Mitarbeiter*in mit einem Hausbesuch. Im persönlichen Gespräch wird er/sie ausführlich über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit informiert und es werden Fragen hierzu geklärt. Erklärt sich der/die Klient*in hierzu bereit, wird entsprechend ein Antrag auf gemeinnützige Arbeit bei der Strafvollstreckungsbehörde gestellt. Bei Bedarf wird auch eine alternative Tilgung der Strafe besprochen (inkl. der Antragstellung). Um zusammen mit dem Klienten/der Klientin zu ermitteln, welches Einsatzgebiet und welche Beschäftigungsstelle für sie/ihn passend sein könnte, fragt der/die HSI-Mitarbeiter*in bereits im Erstgespräch nach schulischen und beruflichen Abschlüssen sowie nach besonderen Fähigkeiten. Entscheidet sich der/die Betroffene für eine der vorgeschlagenen Ableistungsstellen, wird der entsprechende Kontakt hergestellt und die mit dem Arbeitseinsatz verbundenen Fragen geklärt. Gemeinsam wird ein Handlungsplan aufgestellt und die Zielvereinbarung getroffen. An dieser Stelle beginnt durch Einholung der „Erklärung für Teilnehmende zur Datenerhebung“ die ESF-Teilnahme für den/die Klienten/Klientin. 

Während der Ableistung wird die/der Verurteilte durch den/die HSI-Mitarbeiter*in begleitet, wobei die Häufigkeit der persönlichen oder telefonischen Kontakte am jeweils spezifischen Bedarf ausgerichtet wird. Ob die Begleitung engmaschiger oder eher punktueller Art ist, hängt demnach vor allem vom individuellen Hilfebedarf seitens des Klienten und der Beschäftigungsstelle sowie des vom Auftraggeber festgelegten Zeitrahmens ab. So erfordern bspw. auftretende krisenhafte Episoden während des Ableistungsprozesses eine intensivere Begleitung durch die HSI-Mitarbeitenden. „Die Vollstreckung eines Tages der Ersatzfreiheitsstrafe wird durch acht Stunden freie Arbeit abgewendet.“ (§ 9, Abs. 1 Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit vom 01.02.2024). Abweichungen bedürfen gesonderter Rücksprachen und Vereinbarungen insbesondere mit den Staatsanwaltschaften. Die Ableistung wird dabei regelmäßig durch die HSI-Mitarbeiter*innen kontrolliert. 

Parallel zur Vermittlung und Kontrolle der gemeinnützigen Arbeit bzw. der Antragstellung/ Erfüllung von Ratenzahlungen richten die Mitarbeiter*innen ihren Fokus auch auf Ressourcen und Hemmnisse eines/einer Teilnehmenden im Hinblick auf eine Verbesserung der Vermittlungschancen in (Aus-)Bildung, Beschäftigung und/oder (weiterführende) Qualifizierungsmaßnahmen. Findet ein arbeitsuchender Betroffener bspw. durch Inanspruchnahme von HSI-Integrationsleistungen im Verlauf des Ableistungsprozesses eine Arbeit auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt, so kann er/sie einen Antrag auf Umwandlung der Reststrafe in eine Geldstrafe beantragen. Der/die HSI-Mitarbeiter*in unterstützt die Antragstellung (Ratenzahlungsantrag). Treten andere wichtige Hinderungsgründe zur Weiterführung der gemeinnützigen Arbeit auf, leisten die HSI-Mitarbeiter*innen eine ausführliche Tilgungsberatung und unterstützen auch in diesen Fällen die Antragstellung. Die zuständige Staatsanwaltschaft kann im Einvernehmen mit dem Verurteilten auch über besondere soziale Problemlagen (Vollstreckung ist unbillige Härte) informiert werden und über ein Gnadengesuch befinden. 

Besteht seitens des/der Teilnehmenden der Wunsch, auch nach der Tilgung der Tagessätze bzw. nach Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung im Hinblick auf eine Integration in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt bzw. in eine berufsvorbereitende Maßnahme unterstützt zu werden, so kann die Betreuung durch den HSI-Träger fortgesetzt werden (Nachbetreuung). Eine Begleitung durch HSI-Mitarbeiter*innen in der Anfangsphase der Beschäftigung ist für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten ebenfalls möglich. 

Nach Abschluss oder Abbruch der gemeinnützigen Arbeit erhält die Vollstreckungsbehörde eine entsprechende Mitteilung vom HSI-Träger. Die notwendigen Verwaltungsarbeiten werden entsprechend der Vorgaben des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg sowie der zuständigen Staatsanwaltschaft realisiert. 

Im Beratungsprozess weist ein Großteil der Klientel des HSI-Moduls 3 ähnliche, mehrheitlich multiple, bereits über längere Zeiträume manifestierte Problemlagen auf, wie sie ebenfalls im HSI-Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge“ aufzufinden sind. So fehlt es den Hilfesuchenden häufig an (zeitgemäßen) schulischen und/ oder beruflichen Qualifikationen aufgrund von Abbrüchen bzw. einer stärken bildungsfernen Laufbahn. Ein nicht unerheblicher Teil der Inhaftierten stammt aus einem sozialen Umfeld, welches einer konstruktiven Entwicklung in Richtung Ausbildung oder Teilhabe am Erwerbsleben im Weg stand. Neben erheblichen Lese- und Schreibschwächen zeigt die Klientel zumeist sehr große Schwierigkeiten im verbalen Ausdrucksvermögen. Dies erschwert sowohl Prozesse im Bereich des Wissens- bzw. Qualifikationserwerbs als auch im zwischenmenschlichen Miteinander. 

In materieller Hinsicht zeichnen sich die Teilnehmenden häufig durch Schulden und eingeschränkte Mobilität aus. Ein beachtlicher Anteil der Zielgruppe gehört dem Suchtmittelkonsumentenkreis an. Hinzu kommen Einschränkungen, die eher im psychischen Bereich verortet werden können, wie z.B. wenig bis fehlender Antrieb, fehlende Tagesstruktur, ein geringes Selbstvertrauen und starke Verzerrungen in Bezug auf realistische Selbst- und Zukunftsbilder. Auch wechselnde Aufenthaltsorte bzw. Wohnsitze und verschiedene Formen der Verwahrlosung werden in einigen Fällen im Verlauf des Beratungsprozesses ersichtlich. Die Beratungs- und Vermittlungsarbeit der HSI-Mitarbeiter*innen erfordert daher ein hohes Maß an Flexibilität, Professionalität und Empathie. Dies erklärt, warum neben der Standardisierung grundlegender Dinge auch Handlungsspielräume zwingend notwendig sind.

Netzwerkpartner im HSI-Modul 3

Uckermärkischer Bildungsverbund gGmbH

Kunower Straße 3
16303 Schwedt
Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder)
Telefon: 03332 - 450 910
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HSI-Netzwerkkoordination Potsdam GbR

Schloßstr. 13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 - 601 466 20
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Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 - 866 33 45
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Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Strukturfördergesellschaft mbH Döbern

Charlottenstraße 11
03149 Forst (Lausitz)
Landgerichtsbezirk Cottbus
Telefon: 03562 - 693 530 00
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Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V.

Sickingenstr. 20-28
10553 Berlin
Landgerichtsbezirk Neuruppin, Landgerichtsbezirk Potsdam
JVA Nord-Brandenburg, Teilanstalt Neuruppin-Wulkow
Telefon: 030 - 790 90 10
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HSI Netzwerkkoordination Potsdam GbR


Kati Robbe

Netzwerkkoordinatorin
Netzwerkkoordination
0331 - 601 503 97
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Pantelis Lekakis-Kerkyraios

Projektleitung
Netzwerkkoordination
0331 - 601 466 20
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Ministerium der Justiz und für Digitalisierung Brandenburg Referat III.4


Stephanie Schmidt

Abt. III, Referat III.4
HSI
0331 - 866 33 42
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Kathrin Welke

Abt. III, Referat III.4
Monitoring und Verwaltung
0331 - 866 33 46
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Ilka Lasslop

Abt. III, Referat III.4
Modul 2
0331 - 866 33 44
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Wolfgang Hänsel

Abt. III, Referat III.4
Modul 1, Modul 3, Modul 4
0331 - 866 33 45
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CJD Berlin-Brandenburg


Annett Gallas

Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende LGB Neuruppin
Modul 4.1
03391 - 510 34 21
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Heiko Schröter

Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende LGB Neuruppin
Modul 4.1
03391 - 510 34 21
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Beatrice Michalski

Beratung und Vermittlung LGB Potsdam
Modul 3
03391 - 510 34 23
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Grit Strietzbaum

Beratung und Vermittlung LGB Neuruppin
Modul 3
03876 - 783 429
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Anja Kleinschmidt

Beratung JVA Neuruppin-Wulkow
Modul 1
03391 - 510 30 61
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Anke Börner

Beratung JVA Neuruppin-Wulkow
Modul 1
03391 - 510 30 61
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Rebecca Lehmann

Fachbereichsleitung Berufliche Bildung - Gesundheit und Reha - Arbeit und Beschäftigung
Modul 1, Modul 3, Modul 4.1
030 - 790 901 64
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Gemeinnütziger Berufsbildungsverein Guben e.V.


Kathrin Jente

Pädagogische Mitarbeiterin JVA Cottbus-Dissenchen
Modul 2
0355 - 488 83 66
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Doreen Popp-Geisler

Teamleiterin & Pädagogische Mitarbeiterin JVA
Modul 2
0355 - 488 83 35
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Berufsbildungsverein Eberswalde e.V.


Sabine Handke

Mitarbeiterin Arbeit statt Strafe
Modul 3
03332 - 450 937
0172 931 04 30
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Heike Rosenthal

Projektleitung Arbeit statt Strafe
Modul 3
03332 - 450 918
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Berufsbildungsverein Eberswalde e.V.


Phillip Ladanyi

Beratung und Vermittlung JVA Wriezen
Modul 1
033456 - 154 412
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Madeleine Deim-Schachow

Beratung und Vermittlung JVA Wriezen, Schwerpunkt: Kurs Digitale Kompetenzen
Modul 1
033456 - 154 412
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Ralf Krautmann

Projektleitung HSI/ Beratung und Vermittlung JVA Wriezen
Modul 1
033456 - 154 412
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Cottbuser Jugendrechtshaus e.V.


Holger Kunert

Besondere soziale Maßnahmen für Familien JVA Cottbus-Dissenchen
Modul 4.2
0355 - 430 23 82
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Hedi Kaiser

Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende LGB Cottbus
Modul 4.1
0355 - 430 23 82
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Juliane Pöschk

Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende LGB Cottbus
Modul 4.1
0355 - 430 23 82
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Lebensräume gGmbH


Sven Sorge

Projektleitung HSI
Modul 2
03391 - 659 01 30
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BQS GmbH Döbern


Patrick Bode

Geschäftsführung
Modul 3
03562 - 693 530 01
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Isabell Sievers

Beratung und Vermittlung LGB Cottbus/ Büro Finsterwalde/ Büro Königs Wusterhausen
Modul 3
03531 - 718 29 38
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Jennifer Lehmann

Beratung und Vermittlung LGB Cottbus/ Büro Forst
Modul 3
0151 234 497 63
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Anett Himstedt

Beratung und Vermittlung LGB Cottbus/ Büro Forst
Modul 3
03562 - 693 530 05
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Universal-Stiftung Helmut Ziegner


Ulrike Sachse

Lehrkraft/ Arbeitstraining JVA Spremberg
Modul 2
03564 - 574 19
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Dario Uecker

Ausbilder/ Arbeitstraining JVA Spremberg
Modul 2
03564 - 574 19
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Jan Soppert

Gastgewerbe/ Berufspädagoge/ Koch JVA Luckau-Duben
Modul 2
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Heiko Weber

Koordinator/ Berufspädagoge Gastgewerbe/ Koch JVA Luckau-Duben
Modul 2
035456 - 673 531
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Daniel Richter

Beratung JVA Cottbus-Dissenchen
Modul 1
0355 - 488 85 67
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Jona Schurig

Beratung JVA Cottbus-Dissenchen
Modul 1
0355 - 488 85 38
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Wieslawa Banfi

Beratung JVA Cottbus-Dissenchen
Modul 1
0355 - 488 85 29
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Carsten Schmidt

Beratung JVA Luckau-Duben
Modul 1
0173 490 97 50
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Maria Dalheiser

Beratung JVA Luckau-Duben
Modul 1
0173 490 97 52
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Heike Schulze

Koordinatorin HSI / Beratung JVA Spremberg
Modul 1
03564 - 574 20
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Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gGmbH


Jasmin Müller

Integrationsmanagerin JVA Brandenburg a. d. Havel
Modul 1
03381 - 702 456
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Carsten Stapel

Integrationsmanager JVA Brandenburg a.d. Havel
Modul 1
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Thomas Wernecke

Integrationsmanager JVA Brandenburg a.d. Havel
Modul 1
03921 - 727 832
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Volker Prietz

Leiter Maßnahmen im Strafvollzug, Schweißen/Fachwerkstatt Bau JVA Brandenburd a.d. Havel
Modul 1, Modul 2
03921 - 727 832
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