Modul 4
Besondere soziale Maßnahmen – Förderung sozialer Kompetenzen für Jugendliche und Heranwachsende (4.1) sowie für Familien (4.2)
Die sozialpädagogischen und berufsorientierenden Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende richten sich an junge Straffällige im Alter von 14-21 Jahren, die tatzeitnah - vor einer Gerichtsverhandlung - in einer Kombination aus Gruppen- und flankierender Einzelfallhilfe in ihren sozialen Kompetenzen gefördert und bei der Bildungs- und Berufsorientierung unterstützt werden. Je Landkreis oder kreisfreie Stadt kann eine Maßnahme gefördert werden. Ein „Letter of Intent“ stellt eine Kofinanzierung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sicher.
Die Teilnahme der Jugendlichen und Heranwachsenden an den ambulanten Angeboten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Trainer*innen klären im Rahmen von Vorgesprächen die Teilnahmebereitschaft und -voraussetzungen und schließen mit den Jugendlichen und Heranwachsenden eine Kooperationsvereinbarung. Bei unter 18-Jährigen ist eine Einwilligung der Eltern erforderlich.
Die Maßnahmen werden in offenen Gruppen durchgeführt. Ein fortlaufender Einstieg bietet den Teilnehmenden somit die Möglichkeit, das Angebot bereits in der Phase von Anzeige bzw. Ermittlung und damit tatzeitnah zu nutzen. Die ambulante, soziale Gruppenarbeit umfasst die Themen: Selbstbild, Stärken/Schwächen, Auseinandersetzung mit der Tat sowie der Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins, (Re-)Integration in Bildung und Arbeit, Befähigung zur Legal- und Sozialbewährung durch Anerkennung gesellschaftlicher Werte und Normen (Rückfallvermeidung). Das Curriculum besteht aus wiederkehrenden thematischen Modulen, die von aktuellen Fragestellungen aus dem Alltag der Teilnehmer*innen ergänzt bzw. ersetzt werden können.
Der konzeptionell festgelegte Wechsel von Gruppen- und vertiefender Einzelarbeit ermöglicht den Jugendlichen sowohl einen strukturierten und überschaubaren sozialen Erfahrungsraum mit Gleichaltrigen, sowie einen geschützten Raum, in dem sie die alleinige Aufmerksamkeit der HSI-Mitarbeitenden erleben und ihre ganz privaten Themen einbringen können. Die Kurse können sich für die Teilnehmenden zu einer berechenbaren und verlässlichen sozialen Kontaktmöglichkeit entwickeln. In diesem Rahmen wird es möglich, neben der Klärung und Bearbeitung von Biografischem, auch gemeinsam Zukunftsweisendes zu besprechen und zu beginnen: die soziale Eigenständigkeit einzuleiten oder zu stabilisieren, die sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln und Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten. Nach einer erfolgreichen Beendigung der Maßnahme steht den Jugendlichen zur Stabilisierung der erworbenen Fähigkeiten und begonnenen praktischen Veränderungen eine Nachbetreuung von bis zu einem Jahr zur Verfügung.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Kooperation mit den lokalen Jugendämtern. Die Mitarbeitenden der Jugendgerichtshilfen wirken durch ihr Feedback zu beobachteten Entwicklungen der Zielgruppe sowie durch Anregungen zur inhaltlichen bzw. methodischen Ausgestaltung der Angebote an der bedarfsorientierten Konzeptionsfortschreibung mit. Im Umkehrschluss werden die von den HSI-Mitarbeitenden gewonnenen Erkenntnisse über die Lebenslagen der Jugendlichen und Heranwachsenden - unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen - auch mit den Mitarbeitenden der Jugendämter rückgekoppelt.
Neben den Jugendämtern arbeiten die Trainer*innen mit einer Vielzahl an bildungs- und arbeitsmarktorientierten Akteuren sowie diversen Anbietern psychosozialer Dienstleistungen zusammen. Die fallbezogene Vernetzungsarbeit orientiert sich an den individuellen Bedarfen der Jugendlichen und Heranwachsenden. Die fallübergreifende Vernetzung zielt insbesondere auf die Herstellung von Transparenz und die Entwicklung von bedarfsorientierten Strukturen und Angeboten ab.
Die enge Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe ermöglicht im Verlauf der Arbeit die kommunal gut vernetzte Struktur eines Jugendamtes zu nutzen und dabei die Jugendlichen in der mehrfachen Einbindung in Ämterkontakte - Jobcenter, Agentur für Arbeit, Justiz usw. – zu unterstützen und deren Aktivitäten miteinander zu verzahnen.
Netzwerkpartner im HSI-Modul 4

HSI-Netzwerkkoordination Potsdam GbR
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg

Cottbuser Jugendrechtshaus e. V.
