HSI Handbuch
Das Netzwerk HSI ist ein durch das Ministerium der Justiz (MdJ) aus Mitteln des ESF und des Landes Brandenburg gefördertes Projekt, welches seine Arbeit bereits im Jahre 2001 aufnahm. Nun erscheint die zweite Neuauflage der trägerübergreifenden Standards der Beratungs-, Gruppen- und Vermittlungsarbeit: das Handbuch HSI 2020.
Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Handbuch. Durch die Online-Veröffentlichung besteht nun - auch für Sie - die Möglichkeit, es an weitere Interessenten weiterzuleiten. Wenn Sie dies tun, würden wir uns über eine kurze Information, z.B. an <span">
Netzwerk HSI – Haftvermeidung durch soziale Integration. Handbuch Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) - Trägerübergreifende Standards der Beratungs-, Gruppen- und Vermittlungsarbeit. 2. Neuauflage 2020. Infoportal www.hsi-zabih.de
Vielen Dank und viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das HSI Netzwerk
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Netzwerk
Seit dem Jahr 2002 setzt ein TrägerNetzwerk im Land Brandenburg Maßnahmen der sozialen (Re-)Integration von Haftentlassen, zur Entlassung anstehender Inhaftierten und haftgefährdeter Menschen um. In den drei Projektfelder Anlauf- und Beratungsstellen, Arbeit statt Strafe sowie Ambulante, soziale und berufsorientierende Angebote unterstützen die HSI Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Vielzahl von lokalen und regionalen Kooperationspartnern die Zielgruppen bei
- der Entwicklung ihrer Persönlichkeit
- der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit
- der (Re-)Integration in den Bildungs- und Arbeitsmarkt
- der Vermeidung erneuter Straffälligkeit.
Arbeitsstrukturen
Eine externe Netzwerkkoordination moderiert die handlungsfeldübergreifenden, gemeinsamen Arbeitsstrukturen des HSI Netzwerkes, flankiert die (Weiter)Entwicklung der fachlichen Arbeit, fördert den lokalen und (über)regionalen Dialog der HSI Netzwerkpartner und unterstützt das HSI Netzwerk und seine (über)regionalen Partnern mit einer Vielzahl von Leistungen bei der internen und externen Gestaltung der Kommunikationsprozesse und der (Weiter-) Entwicklung der sozialen und netzwerkbezogenen Arbeit. Das HSI Informationsportal und die ZABIH-Datenbank sind ebenfalls Teil der Leistungen der Netzwerkkoordination.
Kooperationspartner
HSI ist ein Netzwerk von Trägern der Straffälligenhilfe im Land Brandenburg, die sich für die soziale und berufliche Integration von haftentlassenen und haftgefährdeten Menschen einsetzen.
Sowohl regional als auch überregional arbeiten die Netzwerkpartner mit zahlreichen Kooperationspartnern zusammen.
Aktuelle Beiträge
Weihnachtsbasar des brandenburgischen Justizvollzugs am 22. November 2024
Aktionswoche Seelische Gesundheit
Aus der entsprechenden Beschreibung (abrufbar auf der Seite des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit): „Vom 10. bis 20. Oktober 2024 findet die diesjährige Aktionswoche unter dem Motto »Hand in Hand für seelische Gesundheit am Arbeitsplatz« statt. … Die Aktionswoche möchte auf die unterschiedlichen Strategien zur Bewältigung und auf das vielfältige psychosoziale Hilfsangebot in Deutschland aufmerksam machen sowie zum gemeinsamen Austausch und gegenseitiger Unterstützung aufrufen.“
31 Jahre hinter Gittern: Ein ehemaliger Anstaltsleiter erzählt
Zum o.g. Buch von Norbert Henke teilt Andreas Bär (JVA Nürnberg) in seinem Beitrag seine Eindrücke und arbeitet im Artikel verschiedene Aspekte heraus, die es seiner Einschätzung nach besonders empfehlens- und lesenswert machen. U.a. hält er fest: „Wer den Justizvollzug durch die Brille eines bewusst arbeitenden Anstaltsleiters sehen möchte, findet in diesem Buch eine gute Perspektive.“ … „Ein Arbeiten im Sinne von »Dienst nach Vorschrift« erkennt man bei Henke zwar im Pflichtbewusstsein, die rechtlichen und ministeriellen Vorgaben einzuhalten. Auf der anderen Seite erlebt der/die Lesende einen bis heute agilen und innovativ aufgestellten Mann, der mit Herzblut Vollzug gestaltet und in seinem Wirkungsbereich eine menschenwürdige Atmosphäre geschaffen hat.“ Zum ganzen Beitrag, veröffentlicht auf der Website der Gefängnisseelsorge, gelangen Sie hier.
Raus aus dem Gefängnis dank neuem Cannabis-Gesetz: So viele Häftlinge kamen bislang frei
Im Beitrag von Andreas Schmid, veröffentlicht am 04.09.2024 auf der Website der Frankfurter Rundschau heißt es u.a.: „Wer wegen des Besitzes von Mengen bis zu 25 Gramm verurteilt wurde und deshalb in Haft saß, muss freigelassen werden. Weil die Regeln im Cannabis-Gesetz zum Besitz auch rückwirkend gelten, müssen sich Staatsanwälte und Richter durch zahllose Altfälle wühlen. Sie müssen entscheiden, ob die Fälle nach neuem Recht nicht zur Strafe hätte führen dürfen. Die Rede ist hier von der sogenannten Amnestie.“ Den gesamten Beitrag (inkl. der Angaben zu den je Bundesland geprüften Fällen und Freilassungen) finden Sie hier auf der Website der Frankfurter Rundschau.
Fahren ohne Fahrschein - Paragraf 265a ersatzlos streichen
Im gleichnamigen Beitrag von Nanja Boenisch vom 06.08.2024 heißt es in der Einleitung: „Eine Bus- oder Bahnfahrt ohne Ticket kann mit Haft enden. Eine Katastrophe für Betroffene, die Forscherinnen mit einem offenen Brief bekämpfen wollen.“ Zum Beitrag auf taz.de gelangen Sie hier
Neue Spezialambulanz für Traumatherapie
Im Beitrag „Mit den Triggerpunkten leben lernen“ von Sarah Lasyan geht es um das seit April dieses Jahres von der Medical School Hamburg (MSH) neu geschaffene Angebot zur Versorgung traumatisierter Patienten, wobei auch Symptome, unter denen die Betroffenen häufig leiden, benannt werden. Den ganzen Beitrag finden Sie auf der Homepage der taz.
Rente für Inhaftierte: Bund verweist auf die Länder
Zur Kurzmeldung mit o.g. Titel, welche die Links zur entsprechenden Kleinen Anfrage (20/11583) der Gruppe Die Linke und zur Antwort der Bundesregierung (20/11837) enthält, gelangen Sie hier (Verlinkung zur entsprechenden Seite des deutschen Bundestages)
Ein Projekt, gefördert durch das Ministerium der Justiz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg.