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Raus aus dem Gefängnis dank neuem Cannabis-Gesetz: So viele Häftlinge kamen bislang frei

Im Beitrag von Andreas Schmid, veröffentlicht am 04.09.2024 auf der Website der Frankfurter Rundschau heißt es u.a.: „Wer wegen des Besitzes von Mengen bis zu 25 Gramm verurteilt wurde und deshalb in Haft saß, muss freigelassen werden. Weil die Regeln im Cannabis-Gesetz zum Besitz auch rückwirkend gelten, müssen sich Staatsanwälte und Richter durch zahllose Altfälle wühlen. Sie müssen entscheiden, ob die Fälle nach neuem Recht nicht zur Strafe hätte führen dürfen. Die Rede ist hier von der sogenannten Amnestie.“ Den gesamten Beitrag (inkl. der Angaben zu den je Bundesland geprüften Fällen und Freilassungen) finden Sie hier auf der Website der Frankfurter Rundschau.