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HSI Netzwerkkoordination

Die HSI-Netzwerkkoordination Potsdam GbR ist Trägerin des Projektes "HSI Netzwerkkoordination"

im Rahmen der Richtlinie „Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0) 2021-2027“ des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg vom 15. März 2022. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg.

HSI Videos 2016

Interview auf der ESF-Jahrestagung 2016

HSI relevant ab ca. 5 Minuten Laufzeit

Stimmen jugendlicher Straffälliger

Quelle: Cottbuser Jugendrechtshaus

Das HSI - Netzwerk

Seit dem Jahr 2002 setzt ein TrägerNetzwerk im Land Brandenburg Maßnahmen der sozialen (Re-)Integration von Haftentlassen, zur Entlassung anstehender Inhaftierten und haftgefährdeter Menschen um. In den drei Projektfelder Anlauf- und Beratungsstellen, Arbeit statt Strafe sowie Ambulante, soziale und berufsorientierende Angebote unterstützen die HSI Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Vielzahl von lokalen und regionalen Kooperationspartnern die Zielgruppen bei

  • der Entwicklung ihrer Persönlichkeit
  • der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit
  • der (Re-)Integration in den Bildungs- und Arbeitsmarkt
  • der Vermeidung erneuter Straffälligkeit.

Eine externe Netzwerkkoordination moderiert die handlungsfeldübergreifenden, gemeinsamen Arbeitsstrukturen des HSI Netzwerkes, flankiert die (Weiter)Entwicklung der fachlichen Arbeit, fördert den lokalen und (über)regionalen Dialog der HSI Netzwerkpartner und unterstützt das HSI Netzwerk und seine (über)regionalen Partnern mit einer Vielzahl von Leistungen bei der internen und externen Gestaltung der Kommunikationsprozesse und der (Weiter-) Entwicklung der sozialen und netzwerkbezogenen Arbeit. Das HSI Informationsportal und die ZABIH-Datenbank sind ebenfalls Teil der Leistungen der Netzwerkkoordination.
Initiiert wurde das HSI Netzwerk vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, welches auch die fortlaufende Fachaufsicht sicherstellt. Die Steuerung der Netzwerkaktivitäten und die konzeptionelle Weiterentwicklung erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium der Justiz und der Netzwerkkoordination.
Die Finanzierung setzt sich zusammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, Landesmittel des Ministeriums der Justiz sowie anteiliger Kofinanzierung ausgewählter Kommunen.