Cannabis-Verbot verfassungswidrig
Der aktuelle Nesletter Juli 2021 der BAG-S berichtet über zwei konkrete Normenkontrollanträge, die die Frage betreffen:"ob die Reglungen des Betäubungsmittelgesetztes, soweit sie Cannabisprodukte in der Anlage I zu § 1 Absatz 1 Betäubungsmittelgesetzt mit der Folge aufführen, dass der unerlaubte Besitz Stoffe den Strafvorschriften des Betäbungsmittelgesetzes unterliegt, gegen das Grundgesetz verstoßen." Die Anträge erfolgten vom Amtsgericht Bernau und Münster. Ausführlich unter: