Geliehenes Geld von Angehörigen ist kein Einkommen

Auf dem Portal Info Sozialleistungen werden zwei Urteile vorgestellt, demnach geliehenes Geld von Angehröigen an Bezieher/innen von ALG II nicht auf das Einkommen angerechnet wird, sofern eine konkrete Rückzahlungsplicht vereinbart worden ist. Die Urteile des Bundessozialgerichts (AZ.:B 14 AS 46/09 R) sowie des Sozialgerichts Berlin (SG) ((AZ.: B 4 AS 90/10 R) können auf der Homepage http://www.sozialleistungen.info/news/13.06.2012-hartz-iv-bei-stromsperre-weiterhin-nur-darlehen-statt-zuschuss-moglich/?utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Newsletter nachgelesen werden.

Ein Projekt, gefördert durch das Ministerium der Justiz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg.

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